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Vorauszahlungen für Flüge: Verbraucherzentrale bemängelt Vorkasse bei Fluggesellschaften

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf hat sechs Fluggesellschaften abgemahnt: Air Berlin, Condor, TUIfly, Germanwings, Lufthansa und Germania halten an der Praxis fest, ihre Flüge nur mit Vorkasse anzubieten. Nach Meinung der Verbraucherschützer werden Fluggäste damit benachteiligt.

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben Flugpassagiere bei Air Berlin, Condor, TUIfly, Germanwings, Lufthansa und Germania keinerlei Möglichkeit, sich gegen mögliche Änderungen zu wehren, die den im Kaufvertrag vereinbarten Leistungen widersprechen – hierzu würden veränderte Flugzeiten und andere Start- oder Zielflughäfen gehören –, wenn sie ihre Flugtickets per Vorkasse bezahlen müssen. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, nannte die Forderung des gesamten Flugpreises mehrere Monate vor Reiseantritt „zinslose Kredite“ für die Fluggesellschaften und forderte Vorauszahlungsgrenzen, sowie eine Fälligkeit der Bezahlung von 30 Tagen vor Reiseantritt.

Verbraucherzentrale rügt Fluggesellschaften wegen Vorkasse-Bezahlungen

Die gängige Praxis der Fluggesellschaften, sich die Ticketpreise schon bei oder kurz nach der Buchung in vollem Umfang bezahlen zu lassen, hat dabei jedoch nicht nur den Hintergrund der bemängelten zinslosen Kredite, sondern auch handfeste organisatorische Bedeutungen, sowie solche, die sich aus der Wettbewerbsfähigkeit erklären lassen. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Matthias von Randow, betonte daher, dass Vorkasse bei Flügen die Fluggesellschaften die Besetzung ihrer Maschinen besser planen lässt, wodurch sich auch eine bessere Öko-Bilanz erzielen ließe, und nicht zuletzt auch kostengünstigere Preise angeboten werden könnten.

Und in der Tat mögen die Flugtickets für den Kunden weiterhin teuer sein, nach der Kostenrechnung der Fluggesellschaften sind die meisten Plätze im Flugzeug deutlich zu billig: Durch Frühbucher-Rabatte, Last Minute Angebote und prinzipiell günstige Preise werden die Kosten für die Unternehmen oftmals unterlaufen und müssen durch Masse, durch höhere Preise für andere Flugkategorien oder eben durch Vorauszahlungen aufgeholt werden.

Vorauszahlungen bei Flugreisen: Gängige Praxis wird bemängelt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingegen sieht darin einen Verstoß gegen das klassische Verkaufsprinzipien, bei denen die Ware sofort gegen Bezahlung ausgehändigt wird. Sie hat den sechs Fluggesellschaften nun bis Ende Mai Zeit gegeben, die bemängelten Klauseln in ihren Verträgen zu beseitigen, bis die Rüge vor Gericht geht. Dabei gibt man sich in Düsseldorf zuversichtlich, denn sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Oberlandesgericht Dresden haben früher bereits zugunsten der Verbraucherschützer entschieden. So wurde in Frankfurt bestätigt, dass lediglich eine zwanzig-prozentige Anzahlung verlangt werden dürfe, während der restliche, ausstehende Betrag frühestens vier Wochen vor dem Urlaub bezahlt werden müsse.

Bild: Lufthansa von BriYYZ, CC BY – bearbeitet von borlife.


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